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Satzungsmäßige Ziele des Vereins "Deutsch-Marokkanische Gesellschaft für Kultur und Bildung e.V." sind:
Der Verein:
- möchte einen Beitrag zur Verbesserung der deutsch-marokkanischen Beziehung leisten.
- fördert die marokkanisch-deutsche Freundschaft und das friedliche Zusammenleben.
- fördert den interkulturellen und interreligiösen Dialog in der muslimischen, sowie in der westlichen Welt und lehnt die fundamentalistischen Tendenzen verschiedener Religionen und Glaubensrichtungen ab.
- fördert die Bildung von Forschungs- und Studienkreisen, welche sich um die mit Vermittlung des westlichen Kultur und des besseren Verständnisses des friedlichen Islams bemühen.
- fördert den Kontakt zwischen Personen, Institutionen, Hochschulen und Organisationen in Marokko und in Deutschland.
- verfolgt vorrangig Zwecke im Bereich des kulturellen und akademischen, sowie des sozialen Dialogs (= Wohlfahrtspflege) zwischen Deutschland und Marokko.
- fördert die Integration und die Verbesserung sowohl der sozialen, kulturellen sowie wirtschaftlichen Situation und Stellung der in Deutschland lebenden Marokkaner; insbesondere die Situation für Kinder, Jugendliche und Frauen bei der Bildung und Berufsausbildung.
- fördert die neuen Reformen bzw. den Ausbau der sozialen, kulturellen, ökonomischen und wissenschaftlichen Bereiche in Marokko.
Diese Ziele werden insbesondere verfolgt durch:
- Gründung eines Forums für den Deutsch-Marokkanischen Dialog und Zusammenarbeit (z.B. regelmäßige Podiumsdiskussionen an Hochschulen etc.).
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Integrationskurse, Sprachkurse, Schulungen, Seminare, Tagungen, Workshops, Arbeitskreise, Vorträge und Ausbildungsangebote - in Kooperation mit verschiedenen Hochschulen, Bildungsträgern und Behörden in Deutschland und in Marokko) in Deutschland, die das gegenseitige Verständnis sowie die Integration der marokkanischen Mitbürger in Deutschland fördern.
- Unterstützung von Veranstaltungen (Tagungen, Arbeitskreise und Vorträge - in Kooperation mit verschiedenen Hochschulen, Bildungsträgern und Behörden in Deutschland und in Marokko) gemeinnütziger Organisationen in Marokko, die das gegenseitige Verständnis u.a. hinsichtlich Kultur und Bildung sowie die Wiedereingliederung in die marokkanische Gesellschaft (Reintegration) fördern.
- fachliche (Beratungs- und Veranstaltungsangebote) und finanzielle Förderung der Fürsorge für Kinder und Jugend sowie der Kultur im Sinne von § 58 Nr. 2 AO.
- Kontaktpflege und Austausch zwischen Personen, Institutionen, Hochschulen und Organisationen im Rahmen der bereits bestehenden, wissenschaftlichen und ökonomischen sowie zukünftigen Partnerschaften zwischen Hochschulen sowie Städten in Deutschland und Marokko.
- Beratungs- und Veranstaltungsangebote für Kinder, Jugendliche und Frauen in Kultur, Bildung und Berufsausbildung in Deutschland (z.B: Kindertheater, Infoveranstaltungen zu Familienrecht).
- Unterstützung der Sozialarbeit mildtätiger Hilfseinrichtungen (z.B. Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe, Frauenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe) in Marokko, nach vorheriger Überprüfung der Hilfseinrichtungen auf die Einhaltung von § 53 AO.
- Beratung und Unterstützung gemeinnütziger, marokkanischer Vereine sowie Personen in Deutschland, welche im Sinne des § 53 der Abgabenordnung Probleme haben und der Hilfe bedürfen.
- Errichtung von Beratungs-, Kontakt-, und/oder Geschäftsstellen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
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